![]() Tiefziehverpackungsmaschine mit ausheber für randstreifen
专利摘要:
Die Erfindung betrifft eine Tiefziehverpackungsmaschine (1), umfassend einen Maschinenrahmen (2), eine Formstation (3) zum Herstellen von Verpackungsmulden (4) aus einer Unterfolie (5), eine in Produktionsrichtung (R) der Formstation (3) nachgelagerte Siegelstation (6) zum Verschließen der Verpackungsmulden (4), einschließlich eines darin eingelegten Produkts (P), mittels einer Oberfolie (7), eine in Produktionsrichtung (R) der Siegelstation (6) nachgelagerte Schneidstation zum (8) Vereinzeln fertig hergestellter Verpackungen (V) sowie eine Restfolienmaterialstation (10) zur Aufnahme eines beim Herstellungsprozess übrig gebliebenen Restfolienmaterials (11). Erfindungsgemäß ist mindestens eine Aushebereinheit (18) für Restfolienmaterial (11) vorgesehen, die zumindest abschnittsweise in einen abgedeckten Maschinenbereich (12) der Tiefziehverpackungsmaschine (1) hineinragt und die dazu ausgebildet ist, innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs (12) darin angelangtes Restfolienmaterial (11) aufzunehmen und es zumindest abschnittsweise aus dem abgedeckten Maschinenbereich (12) heraus zu befördern, sodass das herausbeförderte Restfolienmaterial (11) außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs (12) von einem Bediener per Hand greifbar ist. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Herausbefördern eines Restfolienmaterials (11) aus einem abgedeckten Maschinenbereich (12) einer Tiefziehverpackungsmaschine (1). 公开号:EP3696105A1 申请号:EP20155656.0 申请日:2020-02-05 公开日:2020-08-19 发明作者:Konrad Mößnang;Michael RÄDLER;Manuel Wölfle 申请人:Multivac Sepp Haggenmueller GmbH and Co KG; IPC主号:B65B61-00
专利说明:
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tiefziehverpackungsmaschine mit den technischen Merkmalen gemäß Anspruch 1. Ferner bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Herausbefördern eines Restfolienmaterials aus einem abgedeckten Maschinenbereich einer Tiefziehverpackungsmaschine gemäß Anspruch 12. [0002] Es ist gängige Praxis, dass ein Bediener bei der Inbetriebnahme einer Tiefziehverpackungsmaschine das daran am Maschinenauslauf innerhalb eines abgedeckten Maschinenbereichs angelangte Restfolienmaterial, d.h. Folienmaterial welches nicht zu Verpackungen verarbeitet wurde, nach Wegnahme der Schutzabdeckung per Hand aus dem Maschinenbereich herauszieht und es mit einer am Maschinenauslauf positionierten Restfolienstation verbindet. Im weiteren Verlauf des Herstellungsprozesses kann dann das am Ende einer Folientransporteinrichtung, beispielsweise an einer Klammerkette, freigegebene Restfolienmaterial automatisch mittels der Restfolienmaterialstation aufgewickelt werden. [0003] Aus sicherheitstechnischer Sicht ist es allerdings bedenklich, wenn der Bediener zur Handhabe des Restfolienmaterials in einen beispielsweise mit Hilfe von Schutzabdeckungen abgedeckten, d.h. nicht einsehbaren, Maschinenbereich der Tiefziehverpackungsmaschine in unzulässiger Weise hineingreift, um das Restfolienmaterial per Hand zu fassen und um es zum Verbinden mit der Restfolienmaterialstation herauszuziehen. [0004] Gleichzeitig kann es unerwünscht sein, dass die Tiefziehverpackungsmaschine für die Handhabe des Restfolienmaterials durch Abnahme der Schutzabdeckung gestoppt wird, weil dadurch deren Maschinenverfügbarkeit verringert wird. [0005] Angesichts dieser Sicherheits- und Betriebsproblematik ist es nun die Aufgabe der Erfindung, eine Tiefziehverpackungsmaschine sowie ein diesbezügliches Verfahren dahingehend zu verbessern, dass die Handhabe von Restfolienmaterial für den Bediener erleichtert wird. [0006] Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Tiefziehverpackungsmaschine gemäß dem Anspruch 1. Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Lösung der Aufgabe ist im unabhängigen Verfahrensanspruch 12 angegeben. [0007] Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen angegeben. [0008] Die erfindungsgemäße Tiefziehverpackungsmaschine umfasst einen Maschinenrahmen, eine Formstation zum Herstellen von Verpackungsmulden aus einer Unterfolie, eine in Produktionsrichtung der Formstation nachgelagerte Siegelstation zum Verschließen der Verpackungsmulden, einschließlich eines darin eingelegten Produkts, mittels einer Oberfolie, eine in Produktionsrichtung der Siegelstation nachgelagerte Schneidstation zum Vereinzeln fertig hergestellter Verpackungen sowie eine Restfolienmaterialstation zur Aufnahme eines beim Herstellungsprozess übrig gebliebenen Restfolienmaterials. [0009] Erfindungsgemäß umfasst die Tiefziehverpackungsmaschine ferner mindestens eine Aushebereinheit für Restfolienmaterial, die zumindest abschnittsweise in einen abgedeckten Maschinenbereich der Tiefziehverpackungsmaschine hineinragt und die dazu ausgebildet ist, innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs darin angelangtes Restfolienmaterial aufzunehmen und es zumindest abschnittsweise aus dem abgedeckten Maschinenbereich herauszubefördern, so dass das herausbeförderte Restfolienmaterial insbesondere außerhalb des abdeckten Maschinenbereichs von einem Bediener per Hand oder automatisiert zur weiteren Handhabe greifbar oder absaugbar ist. Das herausbeförderte Restfolienmaterial kann dann per Hand oder automatisiert problemlos mit der Restfolienmaterialstation verbunden bzw. dieser zugeführt werden. [0010] In anderen Worten lässt sich mittels der Aushebereinheit das daran innerhalb des Maschinengestells aufgenommene Restfolienmaterial aus dem nicht einsehbaren Maschinenbereich der Tiefziehverpackungsmaschine derart herausbefördern, dass es problemlos und sicher außerhalb des nicht einsehbaren Maschinenbereichs für den Bediener per Hand greifbar oder automatisiert handhabbar ist, um es mit der Restfolienmaterialstation zu verbinden. Demzufolge lässt es sich mithilfe der Aushebereinheit vermeiden, dass der Bediener in den abgedeckten Maschinenbereich hineineingreift. Zum Bedienen der Aushebereinheit kann die Tiefziehverpackungsmaschine stets betriebsbereit, insbesondere im Produktionsmodus bleiben, was zu einer Steigerung der Maschinenverfügbarkeit führt. [0011] Bei der Erfindung dient die Aushebereinheit funktional als verlängerter Arm des Bedieners, womit der Bediener auf sichere Art und Weise aus dem abgedeckten Maschinenbereich Restfolienmaterial zur weiteren Handhabe herausholen kann. Seine Hände bleiben beim Bedienen der Aushebereinheit jedoch ständig außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs, so dass es zu keinen Verletzungen kommen kann. [0012] Als abgedeckter Maschinenbereich ist ein an der Tiefziehverpackungsmaschine, insbesondere an deren Ausgang, ausgebildeter, unter gewöhnlichen Umständen nicht von außen einsehbarer Maschinenraum gemeint, in welchem insbesondere eine Folientransporteinrichtung der Tiefziehverpackungsmaschine ihren Auslauf hat. Im Betriebsmodus der Tiefziehverpackungsmaschine kann der abgedeckte Maschinenbereich zumindest teilweise von oben durch mindestens eine auf dem Maschinengestell positionierte Schutzabdeckung begrenzt sein. Zur Begrenzung des abgedeckten Maschinenbereichs kommen aber auch andere Maschinenteile, insbesondere Seitenverkleidungsschalen der Tiefziehverpackungsmaschine, in Frage. [0013] In Zusammenhang mit der Erfindung liegt das Restfolienmaterial primär in Streifenform vor. Solche Restfolienstreifen werden am Ausgang der Folientransporteinrichtung freigegeben und müssen abtransportiert werden. In Abhängigkeit eines Maschinenformats bleiben zwei oder mehr Restfolienstreifen übrig. Vorzugsweise sind an der Tiefziehverpackungsmaschine entsprechend einer Anzahl übriggebliebener Restfolienstreifen für deren Aufnahme entsprechend viele Aushebereinheiten angeordnet. Bei zwei entlang gegenüberliegenden Maschinenseiten transportierten Restfolienstreifen sind somit im Bereich der Restfolienmaterialstation ebenfalls zwei Aushebereinheiten an den jeweiligen Maschinenseiten angeordnet. [0014] Vorzugsweise ist die Aushebereinheit zwischen einer ersten Position, in welcher die Aushebereinheit zur Aufnahme des Restfolienmaterials zumindest teilweise in den abgedeckten Maschinenbereich hineinragt, und einer zweiten Position verstellbar gelagert, in welcher die Aushebereinheit außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs positioniert ist. Insbesondere ist die Aushebereinheit in ihrer ersten Position derart an einem Ausgang einer an der Tiefziehverpackungsmaschine ausgebildeten Folientransporteinrichtung, die beispielsweise in Form einer Klammerkette vorliegt, angeordnet, dass von der Folientransporteinrichtung freigegebenes Restfolienmaterial automatisch an der Aushebereinheit vorbeigelenkt wird. Ein zu Beginn des Herstellungsprozesses freigegebenes loses Ende an Restfolienmaterial kann dabei durch den Vorschub der Folientransporteinrichtung derart an der Aushebereinheit vorbeigeführt werden, dass es von der Aushebereinheit, wenn diese aus der ersten in die zweite Position verstellt wird, aufgenommen, mitgezogen und aus dem abgedeckten Maschinenbereich heraustransportiert wird, um insbesondere außerhalb des abgedeckten Maschinebereichs per Hand oder maschinell erfasst oder abgesaugt zu werden. [0015] Es ist vorteilhaft, wenn die Aushebereinheit in ihrer zweiten Position daran aufgenommenes und herausbefördertes Restfolienmaterial gut sichtbar und leicht greifbar für den Bediener außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs bereithält. Beispielsweise könnte in der zweiten Position das aus dem abgedeckten Maschinenbereich mittels der Aushebereinheit bereitgehaltene Restfolienmaterial mit einem Überstand von mindestens 2 cm, beispielsweise in Form einer greifbaren Schlaufe, aus dem abgedeckten Maschinenbereich herausragen. [0016] Vorzugsweise ist die Aushebereinheit, insbesondere ein daran vorgesehenes Eingriffsmittel, an einem Traggestell der Restfolienmaterialstation verschiebbar gelagert. Dies ermöglicht einen kostengünstigen Anbau. Damit wird ferner erreicht, dass der Bediener die am Ort der Restfolienmaterialstation befestigte Aushebereinheit intuitiv zur Handhabe des Restfolienmaterials einsetzt. Die verschiebbare Lagerung der Aushebereinheit ermöglicht insbesondere auch eine kompakte Bauweise. [0017] Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Aushebereinheit zumindest teilweise farblich in Abgrenzung zu den daran angrenzenden, von außen sichtbaren Maschinenteilen, insbesondere farblich verschieden zu den den abgedeckten Maschinenbereich einschließenden Abdeckkomponenten, ausgebildet ist, beispielsweise in einer Signalfarbe, wie z.B. rot, grün oder blau, um als sicherheitsrelevante Eingriffseinheit eine Signalwirkung beim Bediener zu erzeugen. [0018] Vorzugsweise sind zur Ausbildung des abgedeckten Maschinenbereichs in Produktionsrichtung hintereinander eine erste und eine zweite Schutzabdeckung auf dem Maschinenrahmen angeordnet, wobei die Aushebereinheit durch einen zwischen den Schutzabdeckungen freigelassenen Spalt in den abgedeckten Maschinenbereich hineinragt. Eine Öffnungsweite des Spalts ist vorzugsweise nicht größer als 2 cm, weiter vorzugsweise nicht größer als 1,5 cm und weiter vorzugsweise nicht größer als 1 cm ausgebildet. Der Spalt kann somit in Form eines Schlitzes derart eng ausgebildet sein, dass eine Hand des Bedieners nicht durch den Spalt ins Innere des abgedeckten Maschinenbereichs hindurchpasst. [0019] Die jeweiligen Schutzabdeckungen können zum Ausbilden des abgedeckten Maschinenbereichs eine beliebige Form aufweisen. Beispielsweise könnte die erste und/oder die zweite Schutzabdeckung zumindest teilweise eine Haubenform, eine Plattenform und/oder eine Rahmenform aufweisen. Gemäß einer Variante könnte der Spalt unmittelbar zwischen einer an der Tiefziehverpackungsmaschine als Schutzabdeckung befestigten Abdeckplatte und einem Rahmenteil vorgesehen sein, der dafür sorgt, dass die beiden auf der Tiefziehverpackungsmaschine in Produktionsrichtung zuletzt positionierten Schutzhauben relativ zueinander richtig angeordnet sind. [0020] Eine Variante sieht vor, dass zumindest eine der beiden Schutzabdeckungen abnehmbar auf dem Maschinenrahmen platziert ist. Neben der eigentlichen Schutzfunktion kann die Schutzabdeckung somit für Umbaumaßnahmen sowie eine verbesserte Reinigung von der Tiefziehverpackungsmaschine abgenommen werden. Zum eigentlichen Bedienen der Aushebereinheit, d.h. um Restfolienmaterial aus dem abgedeckten Maschinenberiech herauszubefördern, können die jeweiligen Schutzabdeckungen allerdings auf der Tiefziehverpackungsmaschine verbleiben. Damit bleibt die Tiefziehverpackungsmaschine beim Bedienen der Aushebereinheit betriebsbereit. [0021] Vorzugsweise ist innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs mindestens eine Führungseinheit für Restfolienmaterial positioniert, wobei das Restfolienmaterial an der Führungseinheit zielgerichtet umlenkbar ist. Eine Bewegung des Restfolienmaterials kann damit innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs derart gelenkt werden, dass das Restfolienmaterial zielgerichtet einen Ausgang des abgedeckten Maschinenbereichs verlässt, welcher beispielsweise in Form des zuvor beschriebenen Spalts gebildet wird. Insbesondere ist die Führungseinheit dazu konfiguriert, beim Verstellen der Aushebereinheit aus der ersten in die zweite Position das daran aufgenommene Restfolienmaterial zumindest abschnittsweise vertikal aus dem abgedeckten Maschinenbereich herauszulenken. [0022] Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Aushebereinheit eine manuell verschiebbare Schieberleiste aufweist und/oder als integrales, d.h. einstückiges, Blechbiegeteil ausgebildet ist. In dieser Form bildet die Aushebereinheit eine für höchste hygienische Ansprüche einsetzbare Funktionskomponente an der Tiefziehverpackungsmaschine aus. Alternativ zu einer manuellen Bedienbarkeit könnte die Aushebereinheit automatisiert verstellbar gelagert sein. Als Aktor zum Verstellen der Aushebereinheit wäre beispielsweise ein Pneumatikzylinder vorstellbar. [0023] Eine in konstruktiver Hinsicht einfache, jedoch zweckgemäße Ausführung sieht vor, dass die Aushebereinheit eine lineare Kulissenführung aufweist, mittels welcher die Aushebereinheit verstellbar gelagert ist. Insbesondere ist die Aushebereinheit vertikal entlang einer Säule der Restfolienmaterialstation verstellbar gelagert. Zum Bedienen der Aushebereinheit ist es von Vorteil, wenn die Aushebereinheit einen Griff zur manuellen Betätigung aufweist, der außerhalb des abgedeckten Maschinenraums positioniert ist. [0024] Besonders gut lässt sich Restfolienmaterial, insbesondere in Form eines übriggebliebenen Folienrandstreifens, innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs dann mittels der Aushebereinheit aufnehmen, wenn die Aushebereinheit zur Aufnahme des Restfolienmaterials einen gebogenen Ausheberarm mit einem daran ausgebildeten Haken aufweist. Der Ausheberarm und/oder der daran ausgebildete Haken können derart ins Innere des abdeckten Maschinenbereichs gebogenen sein, dass ein Ende des Restfolienmaterialstreifens aufgrund eines Folienmaterialvorschubs automatisch darüber geführt wird. Eine an der Aushebereinheit ausgebildete Hakenform kann verhindern, dass beim Herausziehen das Restfolienmaterial von der Aushebereinheit abrutscht. [0025] Vorzugsweise ist die Aushebereinheit im Wesentlichen als L-Profil ausgebildet, wodurch eine stabile Ausgestaltung erreicht wird und eine robuste Verlagerung der Aushebereinheit zwischen der ersten und der zweiten Position möglich ist, sodass das Restfolienmaterial sicher aus dem abgedeckten Maschinenbereich herausbefördert werden kann. [0026] Gemäß einer Ausführungsform ist die Restfolienmaterialstation als Aufwickel- oder Saugeinrichtung zur Aufnahme jeweiliger am Maschinenausgang von einer Folientransporteinrichtung freigegebenen Folienrandstreifen ausgebildet. In dieser Form kann die Restfolienmaterialstation synchron zu den jeweiligen Arbeitstakten der Tiefziehverpackungsmaschine Restfolienmaterial aufnehmen, um es am Maschinenauslauf der Tiefziehverpackungsmaschine aus dem dort vorgesehenen abgedeckten Maschinenbereich zuverlässig abzutransportieren. [0027] Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zum Herausbefördern eines Restfolienmaterials aus einem abgedeckten Maschinenbereich einer Tiefziehverpackungsmaschine. Erfindungsgemäß wird innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs darin angelangtes Restfolienmaterial mittels einer in den abgedeckten Maschinenbereich zumindest teilweise hineinragenden, verstellbar gelagerten Aushebereinheit aufgenommen und zumindest abschnittsweise aus dem abgedeckten Maschinenbereich herausbefördert, sodass das herausbeförderte Restfolienmaterial außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs von einem Bediener per Hand greifbar oder automatisiert handhabbar ist. In dieser dem abgedeckten Maschinenbereich entnommenen Lage lässt sich das Restfolienmaterial insbesondere vom Bediener manuell ergreifen und kann mit einer an der Tiefziehverpackungsmaschine am Maschinenauslauf vorgesehenen Restfolienmaterialstation verbunden werden. Ist dies geschehen, lässt sich das Restfolienmaterial, welches im abgedeckten Maschinenbereich ankommt zuverlässig synchron zum Herstellungsprozess mittels der Restfolienmaterialstation, beispielsweise durch einen Aufwickelvorgang, aufspulen. [0028] Optional fördert die Aushebereinheit das Restfolienmaterial durch einen zwischen in Produktionsrichtung hintereinander angeordneten Schutzabdeckungen freigelassenen Spalt aus dem abgedeckten Maschinenbereich heraus. Die Aushebereinheit bildet somit für den Bediener eine Art Hilfseinrichtung aus, die als verlängerter Arm des Bedieners Restfolienmaterial im abgedeckten Maschinenbereich aufnimmt und aus diesem herausholt, sodass der Bediener das Restfolienmaterial außerhalb eines Gefahrenbereichs, d.h. außerhalb des abgedeckten Maschinenraums, sicher per Hand greifen kann, ohne dass er dafür eine der Schutzabdeckungen von der Tiefziehverpackungsmaschine abnehmen müsste. [0029] Eine vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass das Restfolienmaterial beim Herausbefördern aus dem abgedeckten Maschinenbereich an einer Führungseinheit in Richtung des Spalts umgelenkt wird. Damit wird insbesondere erreicht, dass Restfolienmaterial, welches aus dem abgedeckten Maschinenbereich herausbefördert werden soll, zielgerichtet den abgedeckten Maschinenbereich verlässt. [0030] Die vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Figuren beispielhaft genauer erläutert. Es zeigen: Figur 1 eine schematische Seitenansicht einer Tiefziehverpackungsmaschine, Figur 2 eine Perspektivdarstellung einer an der Tiefziehverpackungsmaschine angeordneten Restfolienmaterialstation, Figur 3 eine in einem abgedeckten Maschinenbereich hineinragende Aushebereinheit zum Aufnehmen von darin angelangtem Restfolienmaterial, und Figur 4 die in Figur 3 gezeigte Aushebereinheit in einer im Vergleich zur Figur 3 verlagerten Position außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs, um daran aufgenommenes Restfolienmaterial zur weiteren Handhabe einem Bediener zu übergeben. [0031] Figur 1 zeigt eine Tiefziehverpackungsmaschine 1. Die Tiefziehverpackungsmaschine 1 umfasst einen Maschinenrahmen 2, eine Formstation 3 zum Herstellen von Verpackungsmulden 4 aus einer Unterfolie 5 sowie eine in Produktionsrichtung R der Formstation 3 nachgelagerte Siegelstation 6 zum Verschließen der Verpackungsmulden 4, einschließlich eines darin eingelegten Produkts P, mittels einer Oberfolie 7. [0032] Gemäß Figur 1 umfasst die Tiefziehverpackungsmaschine 1 weiter in Produktionsrichtung R der Siegelstation 6 nachgelagert eine Schneidstation 8 zum Vereinzeln fertig hergestellter Verpackungen V. Die fertig hergestellten Verpackungen V werden an einem Maschinenauslauf 9 der Tiefziehverpackungsmaschine 1 zum Ab- beziehungsweise Weitertransport zur Verfügung gestellt. [0033] In Produktionsrichtung R betrachtet hinter der Schneidstation 8 ist eine Restfolienmaterialstation 10 positioniert. Die Restfolienmaterialstation 10 nimmt ein bei der Herstellung nicht zu Verpackungen V verarbeitetes Restfolienmaterial 11 auf. Das Restfolienmaterial 11 wird gemäß Figur 1 aus einem abgedeckten Maschinenbereich 12 durch eine daran ausgebildete Öffnung 13 herausgeführt und von einer Aufwickelrolle 14 der Restfolienmaterialstation 10 aufgewickelt. Anstelle der Aufwickelrolle 14 könnte ebenso gut eine nicht in den Figuren dargestellte Saugeinheit an der Restfolienmaterialstation 10 vorgesehen sein, um während des Herstellungsprozesses übrig gebliebenes Restfolienmaterial 11 aufzunehmen. [0034] Ferner wird in Figur 1 schematisch dargestellt, dass zur Ausbildung des abgedeckten Maschinenbereichs 12 in Produktionsrichtung R hintereinander eine erste und eine zweite Schutzabdeckung 15, 16 auf dem Maschinenrahmen 2 angeordnet sind. [0035] Figur 2 zeigt die Restfolienmaterialstation 10 aus Figur 1 in isolierter Darstellung. Die Restfolienmaterialstation 10 umfasst ein Traggestell 17. Am Traggestell 17 sind zwei Aufwickelrollen 14 nebeneinander gelagert. Auf den beiden Aufwickelrollen 14 werden jeweils lediglich schematisch und zum Teil dargestellte Restfolienstreifen 11a, 11b aufgewickelt. Die beiden Restfolienstreifen 11a, 11b bilden Restfolienmaterial 11, das nach dem Herstellungsprozess der Verpackungen V übriggeblieben ist. [0036] Um eine Rückführung beziehungsweise Blockade im Maschinenbereich der Tiefziehverpackungsmaschine 1 zu verhindern, wird das Restfolienmaterial 11 aus dem abgedeckten Maschinenbereich 12 herausgeführt und kontinuierlich gemäß einem Maschinentakt der Verpackungsmaschine 1 auf die Aufwickelrollen 14 aufgespult, um anschließend entsorgt zu werden. [0037] Weiter wird in Figur 2 eine Aushebereinheit 18 für das Restfolienmaterial 11 bereitgestellt. In Figur 2 ist die Aushebereinheit 18 für den Restfolienstreifen 11b vorgesehen. Obwohl dies nicht gezeigt wird, kann auch auf der anderen Seite für den Restfolienstreifen 11a eine weitere Aushebereinheit vorgesehen sein. [0038] Die Aushebereinheit 18 ragt abschnittsweise in den abgedeckten Maschinenbereich 12 der Tiefziehverpackungsmaschine 1 hinein. Die Aushebereinheit 18 ist dazu ausgebildet, innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs 12 darin angelangtes Restfolienmaterial 11, in Figur 2 den Restfolienstreifen 11b, insbesondere bei Inbetriebnahme oder während des Produktionsbetriebs der Tiefziehverpackungsmaschine 1 aufzunehmen und ihn zumindest abschnittsweise aus dem abgedeckten Maschinenbereich 12 herauszubefördern. Der herausbeförderte Restfolienstreifen 11b kann dann außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs 12 von einem Bediener per Hand gefasst werden, um mit der dafür vorgesehenen Aufwickelrolle 14 der Restfolienmaterialstation 10 verbunden zu werden. [0039] Gemäß Figur 2 ist die Aushebereinheit 18 als Schieberleiste 19 ausgebildet. Die Schieberleiste 19 liegt hier als integrales Blechbiegeteil vor und ist verschiebbar am Traggestell 17 der Restfolienmaterialstation 10 in vertikaler Richtung y1 verstellbar befestigt. Die Aushebereinheit 18 umfasst eine lineare Kulissenführung 20, mittels welcher die Aushebereinheit 18 verstellbar entlang der vertikalen Richtung y1 am Traggestell 17 gelagert ist. [0040] Figur 2 zeigt auch, dass die Aushebereinheit 18 einen Griff 21 zur manuellen Betätigung aufweist, der außerhalb des abgedeckten Maschinenraums 12 positioniert ist. Unterhalb der Kulissenführung 20 ist an der Aushebereinheit 18 ein Ausheberarm 22 vorgesehen, der mit einem Haken 23 ausgestattet ist. [0041] Innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs 12 ist am Traggestell 17 der Restfolienmaterialstation 10 eine Führungseinheit 24 für das Restfolienmaterial 11 befestigt, wobei das Restfolienmaterial 11, d.h. gemäß Figur 2 der Restfolienstreifen 11b, mittels der Führungseinheit 24 zielgerichtet nach außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs 12 umlenkbar ist. Für diesen Zweck ist die Führungseinheit 24 mit einer Umlenkrolle 25 ausgestattet. [0042] Figur 2 zeigt, dass zur Ausbildung des abgedeckten Maschinenbereichs 12 an der Restfolienmaterialstation 10 außer der bereits in Figur 1 gezeigten zweiten Schutzabdeckung 16 noch eine Abdeckplatte 26 sowie ein Rahmenteil 27 angeordnet sind. Zur besseren Darstellung der Aushebereinheit 18 wurde in Figur 2 die erste Schutzabdeckung 15 aus Figur 1 weggelassen. Als Ausgang des abgedeckten Maschinenbereichs 12 ist die bereits in Figur 1 dargestellte Öffnung 13 in Figur 2 als Spalt 28 zwischen der Abdeckplatte 26 beziehungsweise dem Traggestell 17 und dem Rahmenteil 27 ausgebildet. Die Aushebereinheit 18 ist derart am Traggestell 17 befestigt, dass sie durch den Spalt 28 in den abgedeckten Maschinenbereich 12 hineinragt. [0043] Die erfindungsgemäße Aushebereinheit 18 ist in Figur 2 beispielhaft in funktionalem Zusammenhang mit dem Restfolienstreifen 11b gezeigt. Auf der anderen Seite des Traggestells 17 zur Handhabe des Restfolienstreifens 11a können gewissermaßen spiegelbildlich eine weitere Aushebereinheit sowie eine weitere Führungseinheit angeordnet sein. [0044] Figur 3 zeigt die Aushebereinheit 18 in einer ersten Position P1. In der ersten Position P1 ragt die Aushebereinheit 18 zur Aufnahme des Restfolienmaterials 11 zumindest teilweise in den abgedeckten Maschinenbereich 12 hinein. Figur 3 zeigt ferner eine Folientransporteinrichtung 31, die das zu verarbeitende Folienmaterial entlang der Tiefziehverpackungsmaschine 1 von Arbeitsstation zu Arbeitsstation transportiert. [0045] Die Folientransporteinrichtung 31 aus Figur 3 umfasst eine Klammerkette 32 mit daran angeordneten Klemmgliedern 33. Die Klammerkette 32 wird über ein Auslaufrad 34 der Folientransporteinrichtung 31 umgelenkt. Indem die Klammerkette 32 auf das Auslaufrad 34 gerät und von diesem umgelenkt wird, öffnen sich die an der Klammerkette 32 ausgebildeten Klemmglieder 33, so dass das Restfolienmaterial 11 in den abgedeckten Maschinenbereich 12 freigegeben wird. [0046] Gemäß Figur 3 wird das freigegebene Restfolienmaterial 11, hier in Form des Restfolienstreifens 11b, über den an der Aushebereinheit 18 ausgebildeten Haken 23 geschoben. Dies kann durch eine gewisse Eigensteifigkeit des Restfolienmaterials 11 gelingen und ist insbesondere auch aufgrund der unmittelbaren Lage des Hakens 23 neben dem Freigabeort des Restfolienmaterials 11 aus der Klammerkette 32 möglich. Gegebenenfalls zur verbesserten Weiterführung des Restfolienmaterials 11 können weitere nicht dargestellte Führungskomponenten eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass das Restfolienmaterial 11 über den Haken 23 der Aushebereinheit 18 geschoben wird. [0047] Figur 4 zeigt die Aushebereinheit 18 in einer zweiten Position P2, in welcher die Aushebereinheit 18 außerhalb des abgedeckten Maschinenraums 12 positioniert ist. Insbesondere befindet sich nun der an der Aushebereinheit 18 ausgebildete Haken 23 oberhalb des Spalts 28, um das daran in Schleifenform aufgenommene Restfolienmaterial 11, insbesondere den Restfolienstreifen 11b, derart außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs 12 bereitzuhalten, dass er von einem Bediener manuell ergriffen werden kann. [0048] Figur 4 zeigt auch, dass das Restfolienmaterial 11 von der Klammerkette 32 im Bereich eines letzten Freigabeglieds 35 der Klemmglieder 33 freigegeben wird und hin zur Umlenkrolle 25 der Führungseinheit 24 gespannt ist. An der Umlenkrolle 25 wird das Restfolienmaterial 11 nach oben zielgerichtet in vertikaler Richtung y2 zum Spalt 28 hingeführt. Das schlaufenförmig aus dem Spalt 18 am Haken 23 aus dem abdeckten Maschinenbereich 12 herausgehobene Restfolienmaterial 11 kann vom Bediener per Hand ergriffen und über eine in Figur 2 gezeigte Rolleneinrichtung 36 gezogen werden, um mit der Aufwickelrolle 14 verbunden zu werden. [0049] In Zusammenschau der Figuren 3 und 4 liegt die Aushebereinheit 18 als verlängerter Arm des Bedieners vor, um in einen Gefahrenbereich der Tiefziehverpackungsmaschine 1 einzugreifen. Damit ist es möglich anhand der Aushebereinheit 18 derart in den abgedeckten Maschinenbereich 12 zu gelangen, dass darin angelangtes Restfolienmaterial 11, insbesondere in Form der beiden Restfolienstreifen 11a, 11b, aufgenommen und aus dem abgedeckten Maschinenbereich 12 herausgezogen werden kann, um außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs 12 ergriffen und mit den jeweiligen Aufwickelrollen 14 verbunden zu werden. [0050] In den Figuren 2 bis 4 wird lediglich die Aushebereinheit 18 für den Restfolienstreifen 11b dargestellt. Eine Führung beziehungsweise Handhabe des in Figur 2 gezeigten Restfolienstreifens 11a kann mittels einer auf seiner Seite vergleichbar angeordneten Aushebereinheit durchgeführt werden. [0051] Durch die Eingriffsmöglichkeit in den abgedeckten Maschinenbereich 12 mithilfe der erfindungsgemäß eingesetzten Aushebereinheit kann der Spalt 28 derart eng dimensioniert sein, dass für den Bediener ein manueller Eingriff in den abgedeckten Maschinenbereich 12 nicht mehr möglich ist. Dies kann zu einer Zwangsanwendung der an der Restfolienmaterialstation 10 angeordneten Aushebereinheit 18 führen, so dass insgesamt eine verbesserte Maschinensicherheit zustande kommt.
权利要求:
Claims (14) [0001] Tiefziehverpackungsmaschine (1), umfassend einen Maschinenrahmen (2), eine Formstation (3) zum Herstellen von Verpackungsmulden (4) aus einer Unterfolie (5), eine in Produktionsrichtung (R) der Formstation (3) nachgelagerte Siegelstation (6) zum Verschließen der Verpackungsmulden (4), einschließlich eines darin eingelegten Produkts (P), mittels einer Oberfolie (7), eine in Produktionsrichtung (R) der Siegelstation (6) nachgelagerte Schneidstation zum (8) Vereinzeln fertig hergestellter Verpackungen (V) sowie eine Restfolienmaterialstation (10) zur Aufnahme eines beim Herstellungsprozess übrig gebliebenen Restfolienmaterials (11), gekennzeichnet durch mindestens eine Aushebereinheit (18) für Restfolienmaterial (11), die zumindest abschnittsweise in einen abgedeckten Maschinenbereich (12) der Tiefziehverpackungsmaschine (1) hineinragt und die dazu ausgebildet ist, innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs (12) darin angelangtes Restfolienmaterial (11) aufzunehmen und es zumindest abschnittsweise aus dem abgedeckten Maschinenbereich (12) heraus zu befördern. [0002] Tiefziehverpackungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebereinheit (18) zwischen einer ersten Position (P1), in welcher die Aushebereinheit (18) zur Aufnahme des Restfolienmaterials (11) zumindest teilweise in den abgedeckten Maschinenbereich (12) hineinragt, und einer zweiten Position (P2) verstellbar gelagert ist, in welcher die Aushebereinheit (18) außerhalb des abgedeckten Maschinenraums (12) positioniert ist. [0003] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebereinheit (18) an einem Traggestell (17) der Restfolienmaterialstation (10) verschiebbar gelagert ist. [0004] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausbildung des abgedeckten Maschinenbereichs (12) in Produktionsrichtung (R) hintereinander eine erste und eine zweite Schutzabdeckung (15, 16) auf dem Maschinenrahmen (2) angeordnet sind, wobei die Aushebereinheit (18) durch einen zwischen den Schutzabdeckungen (15, 16) freigelassenen Spalt (28) in den abgedeckten Maschinenbereich (12) hineinragt. [0005] Tiefziehverpackungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der beiden Schutzabdeckungen (15, 16) abnehmbar auf dem Maschinenrahmen (2) platziert ist. [0006] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs (12) mindestens eine Führungseinheit (24) für das Restfolienmaterial (11) positioniert ist, wobei das Restfolienmaterial (11) mittels der Führungseinheit (24) zielgerichtet umlenkbar ist. [0007] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebereinheit (18) eine manuell verstellbare Schieberleiste (19) aufweist und/oder als integrales Blechbiegeteil ausgebildet ist. [0008] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebereinheit (18) eine lineare Kulissenführung (20) aufweist, mittels welcher die Aushebereinheit (18) verstellbar gelagert ist. [0009] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebereinheit (18) einen Griff (21) zur manuellen Betätigung aufweist, der außerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs (12) positioniert ist. [0010] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebereinheit (18) zur Aufnahme des Restfolienmaterials (11) einen gebogenen Ausheberarm (22) mit einem daran ausgebildeten Haken (23) aufweist. [0011] Tiefziehverpackungsmaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Restfolienmaterialstation (10) als Aufwickel- (14) oder Saugeinrichtung zur Aufnahme jeweiliger am Maschinenausgang (9) von einer Folientransporteinrichtung (31) freigegebener Folienrandstreifen (11a, 11b) ausgebildet ist. [0012] Verfahren zum Herausbefördern eines Restfolienmaterials (11) aus einem abgedeckten Maschinenbereich (12) einer Tiefziehverpackungsmaschine (1), wobei innerhalb des abgedeckten Maschinenbereichs (12) darin angelangtes Restfolienmaterial (11) mittels einer in den abgedeckten Maschinenbereich (12) zumindest teilweise hineinragenden, verstellbar gelagerten Aushebereinheit (18) aufgenommen und zumindest abschnittsweise aus dem abgedeckten Maschinenbereich (12) herausbefördert wird. [0013] Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aushebereinheit (18) das Restfolienmaterial (11) durch einen zwischen in Produktionsrichtung (R) hintereinander angeordneten Schutzabdeckungen (15, 16) freigelassenen Spalt (28) aus dem abgedeckten Maschinenbereich (12) herausfördert. [0014] Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Restfolienmaterial (11) beim Herausfördern aus dem abgedeckten Maschinenbereich (12) an einer Führungseinheit (24) in Richtung des Spalts (28) umgelenkt wird.
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公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
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